Sprechapraxie

Eine Sprechapraxie ist eine erworbene Sprechstörung, die nach einer Schädigung des Gehirns auftreten kann. Dabei ist die Planung von Bewegungsabläufen der Sprech- und Stimm-Muskulatur beeinträchtigt.


Ursachen _ Sprechapraxie

  • Neurologische Faktoren (z.B. Schlaganfall / Hirnblutung / Hirntumor / Schädel-Hirn-Trauma)

Symptome _ Sprechapraxie

Merkmale der Artikulation können sein:

  • Bildung falscher Laute im Wort (z.B «Auf Liederlehen» statt «Auf Wiedersehen»)
  • Vertauschung / Auslassung von Lauten / Silben (z.B. «Auf Wiesehen» statt «Auf Wiedersehen»)
  • Artikulatorische Suchbewegungen mit den Lippen und der Zunge
  • Konsonanten sind öfter betroffen als Vokale

Merkmale der Stimme können sein:

  • Auffälligkeiten bei der Akzentuierung
  • Gehäufte Lautdehnungen von Vokalen und Konsonanten
  • Reduziertes Sprechtempo

Therapie _ Sprechapraxie

Das Ziel der Sprechtherapie ist die Verbesserung der sprechmotorischen Fähigkeiten (korrekte Artikulation / flüssige Sprechweise / normale Betonung).

Inhalte

  • Artikulationsübungen (Imitation der korrekten Lippen-/ Zungenbewegungen)
  • Unterstützung der Mundmotorik mittels taktil-kinästhetischer Reize (z.B. mit Spatel)
  • Rhythmisch-melodische Übungen (z.B. mit Metronom / Trommel / Silbenklopfen)
  • Einsatz von Unterstützter Kommunikation (UK): z.B. Gestik / Bildsymbole / elektronische Kommunikationshilfen
  • Anleitung / Aufklärung / Beratung

Angewandte Methoden

Die Therapieplanung erfolgt auf der Basis einer individuellen Diagnostik. Dabei kommen u.a. folgende Therapiemethoden zur Anwendung (Auswahl):

  • EKN _ Materialien zur Sprechapraxie-Therapie nach Jaeger, Marion / Ziegler, Wolfram
  • Erweiterte Mediationstechnik für Sprechapraxie (EMS) nach Shell, Karin
  • Akzentmethode nach Smith, Svend
  • SprechApraxieTherapie (SpAT®) nach Lorenz, Karen

Wegweiser _ Sprechapraxie

Wann?

Die Sprachtherapie sollte umgehend beginnen, sobald Sprechstörungen auftreten.

Wie und wo?

Bei einem Therapiebedarf erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Internisten oder Neurologen eine Verordnung für die Sprechtherapie.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sprechtherapie (bei gesetzlich Versicherten über 18 Jahren ist i.d.R. eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten).

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen haben und/oder einen Termin vereinbaren möchten.

Weiterführende Links

Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) e.V.
www.dgn.org

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
www.schlaganfall-hilfe.de