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Birgit Lange

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Das von uns erstellte Faltblatt zu diesem Thema können Sie jederzeit in unserer Praxis erhalten.

Sprachentwicklungsbehinderung (SEB)
Von einer Sprachentwicklungsbehinderung spricht man, wenn die Sprache aufgrund einer Hirnschädigung, Chromosomenanomalie oder einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt ist.

Die SEB ist oft verbunden mit einer geistigen, Körper- oder Lernbehinderung. Meistens ist der Besuch einer Sondereinrichtung (z. B. Sonderkindergarten, Sonderschule) erforderlich.

Merkmale für eine Sprachentwicklungsbehinderung

Es kann von einer SEB ausgegangen werden, wenn ...

im Alter von 2 Jahren weniger als zehn sinnbezogene Wörter gesprochen werden.
Zudem kann das Sprachverständnis gestört sein. Das ist teilweise der Fall, wenn das Kind bestimmte Aufträge nicht ersichtlich ausführt.
Ein weiteres Merkmal ist der stereotype Gebrauch sehr weniger immer derselben, häufig unverständlichen Lautgebilde (Alalie).
Oft gibt es keine Ansätze, über Zwei-Wort-Sätze hinauszugehen.

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Der Sprachentwicklungsrückstand muss mindestens ein halbes Jahr betragen, um von einer Sprachentwicklungsbehinderung sprechen zu können.

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