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Birgit Lange

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Das von uns erstellte Faltblatt zu diesem Thema können Sie jederzeit in unserer Praxis erhalten.

Lese- und Rechtschreibschwäche
Von einer LRS spricht man, wenn eine ausgeprägte und anhaltende Schwäche beim Erlernen des Lesens und infolge dessen auch des Schreibens vorliegt, obwohl die Intelligenz normgerecht und auch die schulische Betreuung angemessen ist. Die Ursachen für eine LRS liegen meistens in der Beeinträchtigung der visuellen und/oder auditiven Wahrnehmung.

Entwicklungsdyslexie & Entwicklungsdysgraphie

Im schriftsprachlichen Bereich kann eine Entwicklungsdyslexie oder eine Entwicklungsdysgraphie vorliegen. In diesem Zusammenhang allgemein geläufiger ist der Begriff "Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)".

Eine Entwicklungsdyslexie kennzeichnet sich durch Schwierigkeiten beim Leselernprozess, eine Entwicklungsdysgraphie durch Schwierigkeiten beim Erlernen des Schreibens.

Ursachen

Die Ursachen für eine LRS können als vielschichtig bzw. multifaktoriell bezeichnet werden.

Es kann eine allgemeine Entwicklungsstörung der visuellen bzw. auditiven Wahrnehmung sowie der Motorik vorliegen. In diesem Fall haben LRS-Kinder Schwierigkeiten, Gesehenes oder Gehörtes genau zu erkennen und auseinander zu halten (z. B. einzelne Buchstaben oder Silben eines Wortes).
Ebenso können Störungen der Sprachentwicklung (SES) eine LRS verursachen. Eine nicht rechtzeitig vor der Einschulung überwundene SES kann zu einer Schriftspracherwerbsstörung führen (als nicht hörbare Störung der Entwicklung des phonologischen ( .......) Systems.
Weitere Einflussfaktoren im Schriftspracherwerb sind schulische Lernbedingungen, familiäre Unterstützung sowie individuelle kognitive Lernvoraussetzungen.

Merkmale einer LRS

Kinder mit einer LRS benötigen oft viel Zeit, um beim Lesen den Sinn zu erfassen oder im Diktat das Gehörte richtig zu schreiben.

Im folgenden nenne ich einige Merkmale, die auf eine LRS hinweisen :

Verwechslung optisch ähnlicher Buchstaben wie "b-d", "p-q", "W-M"
Vertauschung der Reihenfolge von Buchstaben wie "drie" statt "drei", "Spatle" statt "Spalte"
Verwechslung von ähnlich klingenden Buchstaben wie "F-V", "äu-eu" ("Meuse" statt "Mäuse")
Weglassen von Buchstaben und Silben: "Laufn" statt "Laufen"
Nichbeachten von Wort- und Satzgrenzen: "Ich abe" statt "Ich habe", "Du bis dran" statt "Du bist dran"

Fehler im Bereich der Dehnung wie: Langes "I" durch "IE" oder "ICH", "O" durch OH": "Wonnen" statt "Wohnen", "im" statt "ihm"

Fehler im Bereich der Schärfung, z. B. "SS", "TT", "MM": ("Niem" statt "Nimm", "Tase" statt "Tasse"
Nichtbeachten von Sonderschreibweisen wie "Schtuhl" statt "Stuhl", "Schport" statt Sport", "Fater" statt "Vater
Nichtbeachten von Groß- und Kleinschreibung

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Die Abklärung einer Lese-Rechtschreibschwäche kann nur durch eine Fachkraft erfolgen. Falls eine Therapie notwendig ist, findet diese in enger Absprache und Zusammenarbeit mit der Schule statt.

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