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Wie spricht mein Kind ? Elterninformation zur Sprachentwicklung
Der Sprachbaum Wann sollen Kinder vorsorglich untersucht werden Sprachliche Förderung Ursachen Wegweiser für Eltern und Angehörige

Birgit Lange

Aktuelle
Informationen
Für Eltern von ein- bis zweijährigen Risikokindern
Sprachförderung ab dem 12. Lebensmonat
Sprachförderung ab dem 24. Lebensmonat

Störungsbilder und Thearpien
Sprachstörungen
Sprechstörungen
Stimmstörungen
Schluckstörungen
Wegweiser für Angehörige / Eltern
1. Wo meldet man sich ?
Sprechen Sie bei der U8 / U9 mit Ihrem Kinderarzt. Der Kinderarzt überweist ggf. an einen HNO-Arzt (z. B. bei Hörstörungen).
Sie können auch direkt in einer sprachtherapeutischen Praxis anrufen und um ein Gespräch bitten
2. Wann ?
Melden Sie sich bei der U8/U9, ca. im 4. Lebensjahr, wenn beispielsweise folgende Unsicherheiten auftreten :

"Tanne" statt "Kanne"
"Ich gießen Blumen"
" liiich habe die Blublublumen gegossen"

Gegebenenfalls ist eine Untersuchung zu einem früheren Zeitpunkt (ab 3. Lebensjahr) sinnvoll, wenn das Kind nicht oder wenig spricht, erst sehr spät angefangen hat zu sprechen oder schwer zu verstehen ist .
Bis Schuleintritt "sollten" alle Sprachschwierigkeiten beseitigt sein.
3. Wer übernimmt die Kosten ?
Der Kinderarzt bzw. der HNO-Arzt stellt ein Rezept aus.
Die Krankenkassen (RVO, VDAK, Privatversicherer etc.) übernehmen bzw. erstatten die Therapiekosten.

Das von uns erstellte Faltblatt zu diesem Thema können Sie jederzeit in unserer Praxis erhalten.