| 1. Wo meldet man sich ? |
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Sprechen Sie bei der U8 / U9
mit Ihrem Kinderarzt. Der Kinderarzt überweist ggf. an
einen HNO-Arzt (z. B. bei Hörstörungen). |
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Sie können auch direkt in einer sprachtherapeutischen
Praxis anrufen und um ein Gespräch bitten |
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| 2. Wann ? |
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Melden Sie sich bei der U8/U9,
ca. im 4. Lebensjahr, wenn beispielsweise folgende
Unsicherheiten auftreten :
"Tanne" statt "Kanne"
"Ich gießen Blumen"
" liiich habe die Blublublumen gegossen"
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Gegebenenfalls ist eine Untersuchung
zu einem früheren Zeitpunkt (ab 3. Lebensjahr) sinnvoll,
wenn das Kind nicht oder wenig spricht, erst sehr spät
angefangen hat zu sprechen oder schwer zu verstehen ist
. |
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Bis Schuleintritt "sollten"
alle Sprachschwierigkeiten beseitigt sein. |
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| 3. Wer übernimmt die Kosten ? |
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Der Kinderarzt bzw. der HNO-Arzt stellt
ein Rezept aus. |
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Die Krankenkassen (RVO, VDAK,
Privatversicherer etc.) übernehmen bzw. erstatten die
Therapiekosten. |
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Das von uns erstellte Faltblatt zu diesem Thema
können Sie jederzeit in unserer Praxis erhalten. |
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