Eine berufliche Wiedereingliederung ist in der Regel bei dem
größten Teil der Aphasiker nicht mehr möglich. Unter
günstigen Voraussetzungen kann der Betroffene einer Halbtagsbeschäftigung
nachgehen.
Einschränkungen :
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Tätigkeiten, die ein gewisses Sprachvermögen
voraussetzen ( z. B. telefonieren) müssen von anderen Mitarbeitern
übernommen werden. |
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Dies betrifft auch Schreib- und Rechenarbeiten. |
=> es bleiben somit nur vertraute manuelle und nichtsprachliche
Aufgaben übrig, die der Betroffene auch schon vor seiner Erkrankung
routinemäßig erledigt hat.
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